
Als direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades) wird im Strafrecht eine Form des Tatbestandsvorsatzes bezeichnet. Grundsätzlich besteht der Tatbestandsvorsatz immer aus einem Wissenselement und einem Willenselement. Beim direkten Vorsatz steht das Wissenselement im Vordergrund: der Täter weiß oder hält es für sicher, dass sein Handeln einen E...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Direkter_Vorsatz
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